Angespartes Pflegegeld muss für die Betreuervergütung eingesetzt werden
Der Einsatz eines aus Pflegegeld nach § 37 SGB XI angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten keine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss…