Berufsbetreuer müssen selbst wissen, ob eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen ist
BGH-Entscheidung zur Haftung eines Sozialleistungsträgers nur auf Ehrenamtler anwendbar Ein Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ ist verpflichtet, das Vorliegen etwaiger Ansprüche des Betreuten auf Erwerbsminderungsrente zu prüfen und deren Bewilligung rechtzeitig zu beantragen. Dazu müssen, wenn erforderlich, Auskünfte zu Rentenanwartschaften…