Als Tiger gesprungen, als …

Zwischenbilanz im Diskussionsprozess: bisher nur ein Betreuungsreförmchen

Es sollte eigentlich mehr als ein 5. Betreuungsrechtsänderungsgesetz rauskommen, als im vergangenen Jahr der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungswesen“ eröffnet wurde. Vier Facharbeitsgruppen haben getagt, es gab zwei Selbstvertreterworkshops und zwei Plenumstreffen aller Experten. In einer Zwischenbilanz hat das Bundesjustizministerium den Diskussionsstand in den Facharbeitsgruppen veröffentlicht. Für die Zukunft der Berufsbetreuer ergibt sich daraus wenig Positives.

Ob eine gesetzlich festgelegte Mindestqualifikation auch eine weitere Zulassungsvoraussetzung für Berufsbetreuer darstellen soll, ist noch umstritten. Der Arbeitsgruppe lagen neben der bekannten Position der Landesjustizministerien, dass Berufsbetreuer eigentlich nicht mehr wissen müssen als ehrenamtliche Betreuer über den 2018 veröffentlichten Vorschlag von Horst Deinert für eine Sachkundeprüfung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bis hin zu einem obligatorischen Hochschulstudium verschiedene Optionen vor. Immerhin zeichnet sich ab, dass im behördlichen Zulassungsverfahren die Vergütungseinstufung (Tabelle B oder C) bundeseinheitlich verbindlich festgestellt werden soll.

Für die Bestellung im Einzelfall soll die Betreuungsbehörde dem Gericht einen Vorschlag unterbreiten und das Gericht soll begründen müssen, warum es diesem Vorschlag nicht folgt.

to be continued..