Psychosozialer Bericht als Beweisantritt für Geschäftsunfähigkeit ausreichend

Bundesgerichtshof klärt Voraussetzungen für Sachverständigengutachten Wenn für eine rückwirkende Geschäftsunfähigkeitsfeststellung gerichtlich Beweis angetreten werden soll, dann hat das Gericht ein Sachverständigengutachten zu beauftragen, sofern konkrete Anhaltspunkte für die Geschäftsunfähigkeit in der Vergangenheit vorgetragen werden. Der Bundesgerichtshof erklärte in einem Beschluss vom 14. März 2017 (VI ZR…

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