Der Staat hat die Selbstbestimmung und den Schutz betreuungsbedürftiger Menschen zu gewährleisten
Eine Orientierung der Betreuung nur an den Wünschen der Betroffenen ist verfassungswidrig Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Abschaffung des Systems der ersetzenden Entscheidungsfindung und Ersetzung durch „Unterstützte Entscheidungsfindung“, um die volle rechtliche Handlungsfähigkeit für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit…