Anwaltliche Berufsbetreuer: Anwaltsvergütung nur für anwaltsspezifische Dienste
Wäre die außergerichtliche Einschaltung eines Anwaltes erforderlich gewesen? Anwaltliche Berufsbetreuer können nach einem erfolgreichen Widerspruchsverfahren nur dann gem. § 63 SGB X eine Erstattung von Anwaltsgebühren nach dem RVG verlangen, wenn ihre Hinzuziehung als Rechtsanwalt erforderlich war.