Schutz und Versorgung, nicht nur Selbstbestimmung

Was brauchen betreuungsbedürftiger Menschen in der gegenwärtigen COVID-19-Krise und danach?

COVID-19 macht vor den rechtlich betreuten Menschen und insbesondere deren Betreuerinnen und Betreuern nicht halt und wirkt sich auf den Dienstbetrieb in den Betreuungsbüros und Betreuungsvereinen aus. Wir wissen nicht, wie viele Menschen an und mit Covid-19 noch erkranken und hoffentlich nicht sterben werden.

Wir können aber bereits jetzt einige Konsequenzen die Viruskrise für das Versorgungs- und Betreuungssystem und den Entscheidungsbedarf absehen, wenn die Zahl der täglichen Neuinfektionen sinkt und das gesellschaftliche Aufarbeiten der Erfahrungen aus diesem bisher einmaligen Ereignis beginnen kann.

  1. Das Experiment, das Krankenhauswesen zu privatisieren und nach Profitgesichtspunkten umzugestalten, ist gescheitert. Ein System, das Kliniken „wirtschaftliche Anreize“ für mehr Intensivbetten bietet, diese aber ohne Steuergeld bis zum Mai insolvent würden, weil nicht genügend Hüft-OPs o.a. abgerechnet werden, ist kränker als seine Patienten.
  2. Wie lange die Vollzeitpflegeeinrichtungen mit ebenfalls immer mehr gewinnorientierten Trägern den gegenwärtigen Druck mit Besuchsverboten und ohne Qualitätssicherung und Personalmangel durchhalten, wird sich bald abzeichnen. Auch die ambulanten Pflegedienste werden nach der Viruskrise anders aussehen.
  3. Der größere Teil der teilstationäre Pflege und Eingliederungshilfe – die Tagesstätten und Tagesförderstätten sowie die Werkstätten – ist durch die Betretungsverbote von einem Tag auf den anderen, ohne Ausweichmöglichkeiten komplett vom Netz genommen worden. Die Träger müssen vor der Insolvenz gerettet werden.
  4. Viele ambulante Eingliederungshilfeangebote wurden eingestellt oder eingeschränkt, weil die Leistungserbringungspflicht – politisch gewollt – unklar geregelt ist.

Die Fehlentwicklung, stationäre Versorgung gewinnorientiert zu betreiben, wurde von Initiativen wie „Daheim statt Heim“ zum Anlass genommen, alles Stationäre zu diskreditieren und durch billigere, aber vermeintlich selbstbestimmte ambulante Wohnformen zu ersetzen. Eines der wesentlichen Ziele des Bundesteilhabegesetzes ist die Überwindung der Unterscheidung zwischen stationär und ambulant. Abgesehen davon, dass die hilfsbedürftigen Bewohner*innen besonderer Wohnformen ohne zusätzliches Einkommen gar nicht über die Mittel für einen selbstbestimmten Alltag verfügen, sondern nur Adressaten sinnlosen Verwaltungsmehraufwandes sind: sie werden – wie Pflegeheimbewohner – immerhin vorläufig weiter versorgt; wer ambulantisiert wurde, muss jetzt – ganz selbstbestimmt – selber zurechtkommen.

Das sollte auch den für die Betreuungsrechtsreform Verantwortlichen als Warnung dienen, betreuungs- und schutzbedürftige Menschen noch weitergehender als bisher der Unverbindlichkeit ambulanter Strukturen auszuliefern. Länderjustizminister vertraten ernsthaft die Auffassung, weil die Assistenzleistungen gem. § 78 SGB IX das Spektrum der ambulanten Eingliederungshilfeleistungen ein wenig konkretisierten, würden rechtliche Betreuungen überflüssig. (Auch einige Autoren im Sozialrecht fanden das plausibel.) Ihre Sozialministerkollegen antworteten ganz im Sinne schwäbischer Hausfrauen: „Mir gäbet nix!“ Auch dieser bizarre Ressortkonflikt um die Umverteilung von Kosten aus den Justiz- zu den Sozialhaushalten wird die Viruskrise wohl kaum überleben.

Innerhalb des Betreuungswesens dürfte die Viruskrise zu neuen Prioritäten führen. Für besonders verletzliche Menschen ist nicht nur ihre Selbstbestimmung, sondern auch ihr Schutz zu gewährleisten: wer die rechtlichen Folgen seines Handelns nicht übersehen kann, braucht nicht nur eine Beratungsperson, sondern jemanden, der/die die Befugnis hat, sich auch in Krisen für seine gesicherte Versorgung einzusetzen. Voraussetzung für die Umsetzung theoretischer Konzepte wie „Unterstützte Entscheidungsfindung“ wäre, dass die Länderjustizminister die dafür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Nach der Viruskrise, also in einer anderen Welt, werden im Betreuungswesen vermutlich andere Probleme zu lösen sein.