Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen verurteilt Sozialhilfeträger, um die Bestellung eines geeigneten Vertreters zu ersuchen
Betreuungsgericht muss bei Erforderlichkeit gem. § 15 SGB X Vertreter bestellen, wenn wegen freien Willens keine Betreuerbestellung Das LSG NRW hat einen Weg aufgezeigt, wie die Sozialleistungsträger sowohl die Justiz von den Kosten der Betreuerbestellung entlasten wie auch ihre Verwaltungsverfahren…