Bundesratsstellungnahme wird von der Bundesregierung zurückgewiesen
Die für Berufsbetreuer existentiell bedrohlichsten Forderungen der Länderfinanzminister im Entwurf der Bundesratsstellungnahme zum Vergütungsanpassungsgesetz fanden unter den Bundesländern keine Mehrheit. Die meisten Landesregierungen wollten neben einer Fallzahlenbegrenzung im Moment nicht fordern, dass die höchste (oder die mittlere) Vergütungsstufe nur noch gewährt wird, wenn die entsprechende Qualifikation für den Fall „erforderlich“ und nicht nur „nutzbar“ ist.
Gleichwohl stimmten ausweislich der Dokumentation ihres Abstimmungsverhaltens die Landesregierungen von Brandenburg, Hessen und dem Saarland für diese Änderungsanträge des Bundesrats-Finanzausschusses. In den drei Ländern gehören die Finanz- und die Justizminister jeweils der gleichen Partei an; in Hessen und im Saarland ist das die CDU, in Brandenburg die Linkspartei.
Die von der Bundesregierung nachdrücklich unterstützte Vergütungserhöhung (sie wies in ihrer Gegenäußerung alle Änderungsforderungen in der Bundesrats-Stellungnahme zurück) dürfte ungefährdet sein. Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten der Länder könnte aber dann wieder Bedeutung gewinnen, wenn die Länderjustizminister die Organisations- und Finanzierungsverantwortung für das Betreuungswesen auf die Kommunen übertragen und die Länderfinanzminister vor den künftigen Finanzausgleichsverhandlungen den Finanzbedarf der Kommunen für die Betreuung festlegen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist die einzige, die ihr Abstimmungsverhalten zum Gesetzentwurf nicht offengelegt hat. Justizministerin Sütterlin-Waack setzt jedoch die Linie ihrer Vorgängerin fort, die ministerielle Fürsorge ganz auf die Betreuungsvereine zu konzentrieren. In einer Pressemitteilung beanspruchte sie, den „Refinanzierungsstundensatz“ für Betreuungsvereine erfunden und gegenüber den anderen Ländern durchgesetzt zu haben.