Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
A. Problem und Ziel
Die in den §§ 4 und 5 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) festgelegte Pauschalvergütung der beruflichen Betreuer (selbständige Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer) ist seit ihrer Einführung zum 1. Juli 2005 unverändert geblieben. Die hierin vorgesehenen Stundensätze und Stundenansätze sind durch eine Bund-LänderArbeitsgruppe auf der Grundlage einer rechtstatsächlichen Untersuchung aus dem Jahr 2003 bestimmt worden.