Parteienstreit um Betreuungsrechtsreform?

Politiker äußern sich unterschiedlich zu Betreuerqualifikation

Zwischen der Union und der SPD zeichnet sich ein Streit um die Betreuungsrechtsreform ab. Der Vorstand des Bundeverbandes der Berufsbetreuer (BdB) hatte unmittelbar vor Beginn der Viruskrise in Gesprächen mit zwei wichtigen Akteuren im Gesetzgebungsprozess für gesetzlich geregelte Qualifikationsanforderungen an Berufsbetreuer auf Hochschulniveau geworben.

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion im Bundestag, äußerte sich positiv: „Wir müssen zu einer guten Lösung kommen, damit Qualität in der rechtlichen Betreuung künftig jedem Klienten und jeder Klientin garantiert werden kann. Dabei ist die grundsätzliche Frage nach einer Ausbildung von zentraler Bedeutung. Sie muss geregelt werden.“

Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) reagierte nicht direkt auf die Forderung des Berufsverbandes: „Im Interesse der Justiz und der betreuten Menschen sollte es möglichst bald zu einer Entscheidung kommen. Wir wollen, dass Betreuung funktioniert. Diejenigen, die sie benötigen, sollen eine gute Betreuung bekommen können.“

Bedeutsamer war die in der Mitteilung des BdB-Vorstandes zitierte Ankündigung des Ministers zum weiteren Vorgehen: Den Referentenentwurf wolle man zunächst abwarten und dann dazu Stellung nehmen. Er strebe eine gemeinsame Linie zumindest mit den CDU-geführten Bundesländern an.

Es ist üblich, dass die Länder zu Gesetzentwürfen des BMJV, die sie besonders betreffen, eigene Stellungnahmen abgeben. Für die interne Willensbildung der Länder im Bundesrat gibt es traditionell die Einteilung in „A-Länder“ (SPD-regiert) und „B-Länder“ (CDU-regiert). Es ist aber ungewöhnlich, dass Vertreter von Landesregierungen schon vor Vorlage eines Referentenentwurfes öffentlich auf die Positionierung ihrer Parteifamilie hinweisen. In keinem der bisherigen Gesetzgebungsverfahren zum Betreuungsrecht wurden parteipolitische Differenzen zu Einzelaspekten öffentlich ausgetragen. Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat sich immer ablehnend zu einer gesetzlichen Betreuerqualifikationsregelung geäußert.