Handlungsempfehlungen der ISG-Erhebung zur Betreuungsqualität – ein Steinbruch für die Justizminister?

Im Rahmen des Forschungsprojektes des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Autoren des Abschlussberichts im Sinne einer Politikberatung insgesamt 54 Handlungsempfehlungen formuliert.

Knapp die Hälfte davon betreffen Berufsbetreuer. Diese sind im Anhang thematisch neu sortiert (Betreuerqualifikation, Betreuerpflichten, Steuerung der Betreuertätigkeit und Vergütung) zusammengestellt.

Ob die Länderjustizminister davon überhaupt irgendwelche Empfehlungen aufgreifen werden und welche, wird die nun anhebende Strukturreformdiskussion zeigen.