Aus dem Koalitionsvertrag, Stand 7.2.2018, 11:45 Uhr; S. 125
„…Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.“
Also soll fast alles irgendwie „gestärkt“ werden: vorrangig die Betreuungsvermeidung, sowohl durch den „Vorrang sozialrechtlicher Hilfen“ wie auch durch „das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen“. Durch die Stärkung von „Auswahl und Kontrolle“ von Betreuern soll offenbar die „Qualität der Betreuung“ gestärkt werden. „Stärkung der Auswahl“ beinhaltet wohl kaum höhere Qualifikationsanforderungen. Auf jeden Fall gibt es mehr Geld für Betreuungsvereine. Ob die „zeitnahe Sorgetragung“ für eine „angemessene Vergütung“ der Berufsbetreuer wirklich mehr Geld bedeutet, wird sich zeigen. Entscheidend ist die Formulierung „in Zusammenarbeit mit den Ländern“: was die Länder nicht bezahlen wollen, wird auch nicht ins Gesetzblatt kommen.