Betreuungsvereine stärken, um Betreuungen vermeiden zu können

Niedersächsische Landesregierung setzt Signal mit Verdoppelung der Vereinsförderung

Die Betreuungsvereine in Niedersachsen erhalten künftig doppelt so viele Fördermittel, zwei Millionen statt wie bisher eine Million Euro. Die Zuständigkeit für die Vereine geht vom Sozialministerium auf das Justizministerium über, https://weser-kurier.de/region/niedersachse… teilte Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU) mit. Damit werden wie schon in Schleswig-Holstein auch in Niedersachsen die Betreuungsvereine Instrument der Strategie der Länderjustizminister, durch die Vermarktung von Vorsorgevollmachten Betreuerbestellungen zu vermeiden und mehr ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, die Berufsbetreuer ersetzen sollen.

Weil eine Million Euro mehr für jeden der 59 anerkannten Vereine aber nur etwa 17.000 € bedeutet, etwa ein Drittel einer Stelle für eine/n Querschnittsmitarbeiter/in, dürfte sich der betreuungsvermeidende Effekt von mehr Vereinsaktivitäten zur Vermarktung von Vorsorgevollmachten in Grenzen halten. Denn die Menschen, die vertrauenswürdige und geeignete Personen aus ihrem Umfeld bevollmächtigen können, sind in der Regel nicht diejenigen, die später als psychisch kranke, geistig und psychisch behinderte oder suchtabhängige Menschen einen Berufsbetreuer benötigen. Und ob sich familienfremde Personen dafür motivieren lassen, nach der vollen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einen – im Vergleich zu heute sozialrechtlich erheblich komplizierteren – Fall eines behinderten Menschen ehrenamtlich zu übernehmen, darf bezweifelt werden.

So werden die Länderjustizminister im Bündnis mit den Behindertenverbänden unter dem Vorwand, mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen zu gewährleisten, einen deutlich eingeschränkten Betreuungsbegriff in § 1901 BGB anstreben, der sich in erster Linie an den Wünschen der Betroffenen orientiert, nicht mehr an ihrem Wohl. Im Zuge des „Wegdefinierens“ der Notwendigkeit stellvertretenden Handelns im Vorfeld vieler Betreuerbestellungen bleibt dann ein Bedarf nach Beratung und Unterstützung übrig, den anstelle von Betreuern auch Beratungsstellen decken können. Egal wie lange es dauert, einen Termin zu bekommen, weil die Sozialressorts natürlich nicht mehr qualifizierte Berater finanzieren werden, damit die Justizressorts Kosten sparen können.