Betreuungsrechtsreform: Blockadebrecher gesucht

Bund gegen Länder, Länderjustizminister gegen Ländersozialminister: die Schützengräben sind ausgehoben

Zu Beginn des Diskussionsprozesses für eine Betreuungsrechtsreform, der mit der ersten Sitzung einer der vier Facharbeitsgruppen im September fortgesetzt wird, stehen die Fronten:

  • Das Bundesjustizministerium will eine zeitnahe Vergütungsanhebung; die Länderjustizminister wollen, wenn überhaupt, am Ende des Reformprozesses 2020/21 Mehrkosten akzeptieren.
  • Die Länderjustizminister wollen möglichst viele Betreuerbestellungen einsparen und 15 % der bisherigen Fälle in die „soziale Betreuung“ verschieben. Die Ländersozialminister und die kommunalen Spitzenverbände werden hingegen weiterhin ablehnen, Mehrkosten für personell gut ausgestattete Sozialdienste zu übernehmen, die bei entscheidungsfähigen Betroffenen an die Stelle rechtlicher Betreuer treten könnten.

Die Länderjustizminister blockieren sich darüber hinaus auch noch selbst: sie wollen sich durch Bundesgesetz zwingen lassen, möglichst nur den Betreuungsvereinen als Überlebenshilfe höhere Vergütungen zukommen zu lassen. Sie haben bisher allerdings noch keinen mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbaren Weg gefunden, den selbständigen Berufsbetreuern diese Erhöhungen vorzuenthalten.

Würde es den Länderjustizministern tatsächlich um Investitionen in die Vermarktung ehrenamtlicher Betreuungen und Vorsorgevollmachten gehen, um am Ende Betreuervergütungen zu sparen, wäre die Lösung einfach: nach rheinland-pfälzischem Vorbild anerkannten Vereinen einen Rechtsanspruch auf institutionelle Förderung ihrer Querschnittsarbeit einräumen.

Aber die Landesregierungen wollen in das Betreuungswesen nicht investieren, sondern im Gegenteil Einsparungen erzielen und stattdessen die Kommunen zahlen lassen.

Diese Blockaden ließen sich nur aufbrechen, wenn Bundespolitiker politisches Kapital investieren würden, die Länder unter Druck zu setzen. Bisher ist nicht erkennbar, dass der Bundesjustizministerin das Betreuungsrecht irgendwann so wichtig werden könnte, dass sie sich politisch dafür engagieren würde. Bei der Eröffnung des Diskussionsprozesses ließ sich die Ministerin Barley jedenfalls von ihrer Amtschefin Christiane Wirtz vertreten.

Auch von den Fachpolitikern der Koalition wird diesmal, im Gegensatz zur letzten Legislaturperiode, kaum Druck kommen. Die Berichterstatter der SPD und der Union für das Betreuungsrecht im Bundestags-Rechtsausschuss sind (anders als ihre Kollegen von FDP, Grünen und Linkspartei, die jeweils auch die rechtspolitischen Sprecher ihrer Fraktionen sind) entweder ohne Einfluss in ihrer Fraktion oder kaum am Thema interessiert.

Dirk Heidenblut (SPD, Wahlkreis Essen II) hatte sich gemeinsam mit seinem Berichterstatterkollegen Karl-Heinz Brunner (Neu-Ulm) für eine „zeitnahe Verbesserung der Finanzierung der Betreuungsvereine und der Berufsbetreuervergütung“ eingesetzt. In seiner Presseerklärung setzte Heidenblut die Latte für einen neuen Anlauf zu einer Vergütungserhöhung eher niedrig an: es dürfe „…keinesfalls hinter eine Vergütungserhöhung von 15% zurückgegangen werden“.

Im Gespräch mit dem BdB-Vorstand hielt er hingegen die Verbändeforderung nach einer kurzfristigen Erhöhung des Stundensatzes auf 55 Euro sowie der Stundenkontingente auf 4,1 Stunden pro Klient und Monat für berechtigt. Wie mit den Ländern aber eine Einigung erzielt werden könnte, wenn diese weiterhin Verbesserungen bei der Vergütung blockierten, wusste Heidenblut auch nicht: dann müsse die Koalition mit dem BMJV darüber sprechen, was nun zu tun sei…

Heidenblut und Brunner sind seit 2013 für die SPD im Bundestag. Keiner der beiden hat eine herausgehobene Funktion in seiner Fraktion oder im Bundestag inne. Der Betriebswirt Brunner war bisher als Verteidigungspolitiker bekannt. Heidenblut hatte Jura ohne Abschluss studiert, verdiente seinen Lebensunterhalt als Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes in Essen und ist als solcher immerhin auch im Vorstand des ASB-Betreuungsvereins Ruhr ehrenamtlich tätig. Die Unionsberichterstatterin Mechthild Heil ist Architektin und Vorsitzende des Bauausschusses des Bundestages. Sie hat sich bisher nicht öffentlich zum Betreuungsrecht geäußert.

Die beiden Koalitions-Berichterstatter, die im letzten Bundestag den Gesetzesbeschluss zu einer Vergütungserhöhung herbeigeführt hatten, haben jedenfalls Karriere gemacht. Dr. Mathias Bartke wurde Nachfolger von Dr. Katarina Barley als Justiziar der SPD-Fraktion. Dr. Sabine Sütterlin-Waack, die auch als anwaltliche Berufsbetreuerin tätig war, ist schleswig-holsteinische Justizministerin.