BGH: Wirksame Bevollmächtigung hat Vorrang vor der Betreuertätigkeit
So wie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht eine (Voll-)Betreuerbestellung blockiert, gilt dies auch für Teile des notwendigen Vertreterhandelns: Wenn der Betroffene wirksam einen Anwalt bevollmächtigt hat, dann hat dessen Handeln Vorrang vor dem Betreuerhandeln (mit passendem Aufgabenkreis). Der Bundesgerichtshof entschied am…