Keine Bürogemeinschaften von Berufsbetreuern mit Rechtsanwälten
BGH: Berufsbetreuer sind von Rechts wegen nicht verschwiegen genug Rechtsanwälte dürfen mit Berufsbetreuern keine Bürogemeinschaften und schon gar keine Sozietäten zur gemeinsamen Berufsausübung bilden. Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 29.1.2018 (AnwZ (Brfg) 32/17) die berufliche Zusammenarbeit eines Anwalts mit einem (nichtanwaltlichen) Berufsbetreuer, der auch als Mediator tätig